An dieser Stelle muss ein oft zitiertes Gerichtsurteil erwähnt werden. Es passierte ganz am Ende meiner Webseitengeneration im Übergang zur Nächsten. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Impressum auf fast allen Seiten zur Pflichtangabe. So kopierten viele Seitenbetreiber folgenden Text tausendfach so oder so ähnlich in das Impressum ihrer Internetseite. Leider findet man ihn ab und an noch heute:
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von den verlinkten Seiten."
Als Seite kann ich natürlich aus juristischer Sicht nichts zu diesem Text sagen. Aber was für ein Sinn macht ein Hinweis auf Seiten, von denen man
sich distanziert. In den wenigsten Fällen belegen Verlinkungen Dinge die der Seitencoder nicht gut fand. Mag einer die Seitencoder verstehen.
Ich jedenfalls nicht. Das wäre ein Spaß, wenn man diesen Satz auf heutige Soziale Netzwerke übertragen würde. Man hätte dann keine "Freunde" oder
"Follower" mehr, sondern "Distanzierte". Wobei das manchmal besser wäre. Aber das war in den verlinkten Beziehungen von damals auch nicht anders.
So genug mit diesem Unsinn!